Allgemeine Geschäftsbedingungen
-
1. Geltungsbereich
-
Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
-
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er diese ausdrücklich anerkannt hat.
2. Anwendbares Recht
-
Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
-
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
3. Umfang des Übersetzungsauftrags
-
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält
die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
-
Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu
unterrichten (äußere Form der Übersetzung, Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, usw.). Sofern die
Übersetzung für den Druck oder die Vervielfältigung bestimmt ist, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Abzug zur Korrektur
zu überlassen.
-
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare,
technische Zeichnungen und Daten, Tabellen, Abkürzungen, usw.).
-
Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
5. Haftung
-
Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, jedoch haftet er nicht für eventuelle Schäden infolge von
Vireneinwirkung, Fällen von höherer Gewalt und für Verluste auf dem Postweg. Die Haftungssumme ist generell auf den Wert der Übersetzung begrenzt.
6. Mängelbeseitigung
-
Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von
möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer
Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7. Vergütung
-
Die Vergütung ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen sein.
-
Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet.
-
Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuß verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung
objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars
abhängig machen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine längere Einarbeitungszeit in das Thema notwendig ist.
-
Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet.
Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als
angemessen und üblich.
-
Die Vergütung hat per Banküberweisung in Euro auf unser Konto in Deutschland zu erfolgen.
Die Überweisungskosten werden vom Auftraggeber getragen.
8. Berufsgeheimnis
-
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit seiner
Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
-
Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
-
Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
|